Desinfektion
Vor einer Desinfektion müssen die jeweiligen Flächen gereinigt werden. Wir stimmen uns mit Ihren Dienstleistern und Reinigungsplänen ab, damit Wirkbeläge nicht vorzeitig entfernt werden. Wenn keine Handelsbeziehungen zu Reinigungsunternehmen bestehen, können wir Ihnen gerne Kooperationspartner aus unserem Netzwerk empfehlen, oder wir nehmen in abgestimmten Fällen selber eine Grob- oder Trockenreinigung vor.
Wir bieten folgende Desinfektionen an:
- Desinfektionen zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten mit RKI gelisteten Mitteln.
- Behördlich angeordnete Bekämpfungen von Gesundheitsschädlingen nach §18 IfSG mit anschließender Desinfektion.
- Oberflächendesinfektionen in sensiblen Bereichen der Lebensmittelproduktion und bei der Verarbeitung von Futtermitteln, Genussmitteln und Bedarfsgegenständen (LFGB).
- Bei der Entrümpelung von Messiwohnungen oder bei der Beseitigung von Verwesungsrückständen desinfizieren wir die gereinigten Oberflächen.
- Raumdesinfektionen in öffentlichen und karitativen Einrichtungen wie z.B. Sanitätsstationen, Pflegeheimen, Asylantenheimen, Räumen von Tagespflege, Altenpflege und in generationsübergreifenden Wohnkonzepten.